Freikirchen sind Freiwilligenkirchen. Freikirchen kommt es auf die persönliche Entscheidung des Glaubens an den Erlöser Jesus Christus und auf einen Lebensstil der Nachfolge an. So erfolgt auch die Mitgliedschaft i.d.R. in Form der Taufe Erwachsener bzw. mündiger Personen. Die Erwachsenentaufe wird auch Glaubenstaufe genannt. Die Säuglings- bzw. Kindertaufe ist traditionell in den meisten Freikirchen nicht beheimatet. Die persönliche Glaubensüberzeugung wird groß geschrieben. Freikirchen betonen also die Freiwilligkeit in Beitritt und Mitgliedschaft. Spätestens seit 1555 – im Zuge der lutherischen Reformation – gibt es neben der Römisch-Katholischen Kirche auch die Evangelischen Landeskirchen und die Evangelischen Freikirchen.
Freikirchen erheben für sich nicht den Anspruch, „allein seligmachend“ zu sein. Daher suchen sie die Gemeinschaft mit allen weiteren christlichen Kirchen und Gemeinschaften.
Freikirchen unterscheiden sich ferner in Organisation, Gottesdienst und Finanzen. Sie sind in der Regel selbstständige Ortsgemeinden, die – juristisch formiert – durch Wahlen ihre Leiterschaft bestimmen (Kongregationalismus). Zumeist finanzieren sich die Ortsgemeinden selbst durch Spenden ihrer Mitglieder und Freunde. Die Trennung von Kirche und Staat ist hier verwirklicht.
Die Gottesdienstgestaltung ist in Freikirchen oft „freier“. Ein eher lockerer liturgischer Rahmen bietet Raum für zeitgemäße Musik und andere künstlerische Ausdrucksformen. Eine große Liebe zur Bibel äußert sich in der Bedeutung der Predigt. Die Mitglieder sind in hohem Maße auch als ehrenamtliche Mitarbeiter aktiv. Man fühlt sich dem reformatorischen Gedanken des „Priestertums aller Gläubigen“ verpflichtet.
In der Architektur lassen Freikirchen sich oft eher vom Gedanken der Zweckmäßigkeit leiten.
Viele Freikirchen in Deutschland haben den rechtlichen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) und somit Kirchenstatus. So auch der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP, www.bfp.de), dem der ECCLESIA-Gemeindeverband (www.ecclesia-gemeinden.de) angehört. Wir sind somit den Landeskirchen (alle sind K.d.ö.R.) rechtlich gleichgestellt.
Unter dem Begriff „Kirchen“ sind folgerichtig Freikirchen, Landeskirchen sowie die Katholische(n) Kirche(n) anzusiedeln.
Die freien Kirchen arbeiten mit den weiteren Kirchen zusammen, so z.B. in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF, www.vef.info) oder auch im Rahmen der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD, www.ead.de) oder dem ökumenisch ausgerichteten Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK, www.oekumene-ack.de).